Verwaltervertrag
Zwischen dem Eigentümer_______________________________
- nachstehend, Eigentümer genannt-
und
FIRMA
Lindener Hausverwaltung und Facilitymanagement
Fössestr. 51
30451 Hannover
- nachstehend Verwalter genannt-

Wird bezüglich der Wohnanlage –Straße in Hannover
– nachstehend Objekt genannt -
Bestehend aus Wohn-und Gewerbeeinheiten sowie ___ Garagen/Stellplätzen,
nachfolgend der Verwaltervertrag geschlossen:
1. Aufgaben des Verwalters
Der Hausverwalter verpflichtet sich, den vorbezeichneten Haus-und Grundbesitz mit der Sorgfalt eines ordentlichen Verwalters zu verwalten und im Interesse des
Eigentümers folgende Aufgaben wahrzunehmen:
1.1. Abschluss, Änderung und Kündigung von Mietverträgen einschliesslich der Abnahme und Übergabe der Wohnungen
1.2. Inkasso der Mieten, Nebenkosten und sonstigen Nutzungsentgelte zu den Fälligkeitstermine einschließlich Eingangskontrolle, Geltendmachung Vereinbarter Mieterhöhungen, soweit der Erhöhungsbetrag unmittelbar durch Staffelmiete oder Wertsicherungsklausel mietvertraglich bestimmt ist, sowie Anpassung der Betriebs und Heizkostenvorauszahnlugen
1.3. Inkasso aller sonstigen mit der Bewirtschaftung des Verwaltungsobjekts zusammenhängende Zahlungen wie z. B. Kautionen, Versicherungsleistung, Kostenrückerstattungen etc.
1.4. Veranlassung, Überwachung und Bezahlung aller erforderlichen laufenden Bewirtschaftungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen. Die Bezahlung soll soweit möglich aus den laufenden Mieteinnahmen erfolgen.
1.5. Erfassung aller Zahlungsvorgängen und Erstellung einer Monats- sowie einer Jahresabrechnung nach Zahlungsfluss
1.6. Gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung jegliche Ansprüche des Eigentümers gegen seine Mieter aus Mietverhältnissen so wie gerichtliche und außergerichtliche Abwehr von Ansprüchen der Mieter gegen die Eigentümer. Der Verwalter ist berechtigt, selbständig über die Einleitung von Mahn- und Klageverfahren gegen den Mieter zu entscheiden, einen Anwalt nach seiner Wahl zu Lastend es Eigentümers hinzuziehen und diesem die erforderliche Vollmachten zu erteilen und zwar nach seinem Ermessen auch bereits vor Prozeßbeginn, insbesondere mit dem Ziel, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden und/oder sachgerecht vorzubereiten. De r Verwalter kann auch selbst die Vertretung des Eigentümers übernehmen (Vergütung nach BRAGO)
1.7. Erstellung von jährlichen Betriebs- und Heizkostenabrechnungen der Mieter, die im Verwaltungszeitraum des Mietverwalters fällig werden. Dabei kann zu Lasten des Eigentümer eine Abrechnungsfirm in Anspruch genommen werden.
1.8. Ausübung des Vermieterpfandrechts
1.9 alle Zahlungen und Leistungen vorzunehmen bzw. entgegen zu nehmen die, mit der laufenden Verwaltung des Objektes zusammenhängen.
1.10. Zustellungen und Willenserklärungen entgegen zu nehmen, die an die Eigentümer gerichtet sind sowie Maßnahmen zu treffen, die zur Wahrung von Fristen oder zur Abwendung von Rechtsnachteielen notwendig sind.
1.11. Versicherungsverträge für das Objekt abzuschließen, zu ändern und zu kündigen.
1.12. Wartungs-, Dienstleistungs- und Versorgungsverträge sowie Ablese- und Abrechnungsverträge für die Heiz- und Wasserkosten für das Objekt abzuschließen, zu ändern und zu kündigen.
1.13. Einen Hauswart einzustellen, zu entlassen und die Entlohnung für diesen festzusetzen sowie die Disziplinarbefugnisse auszuüben. 
1.14. Beauftragung eines Wohnungsmaklers mit dem Nachweis von Interessente und Der Vermittlung von Mietvertragsabschlüssen
2. Besondere Verwaltungsaufgaben 
Auf Wunsch des Eigentümers der den vom Verwalter gegen in jedem Fall gesondert zu erteilende Auftrag zu gesonderten Gebühren nach Ziffer 4 .2. folgende Aufgaben
übernommen:
2.1. Vorbereitung und Durchführung von Mieterhöhung im Rahmen Vergleichsmiete, der Kostenmiete und in sonstigen Fällen, in denen sich der Mieterhöhungsbetrag nicht unmittelbar aus dem Mietvertrag ergibt.
2.2. Vermietung von Wohnungen/Gewerben/Garagen/Stellplätze(Suche und Auswahl von Wohnungsbewerber, Wohnungsbesichtigungen usw.)
2.3. Führung des Schriftverkehrs mit dem Steuerberater, Rechtsanwalt oder sonstigen Beauftragten des Eigentümers auch schon aufgrund deren Anfragen.
2.4. Ausführung besonderer behördliche Auflagen
2.5. Geltendmachung von Ansprüchen aus vorangegangene Mietverhältnissen, aus rückständigen Mietzinsen aus der Zeit vor Beginn dieses Vertrages, aus Abrechnungsschulden sowie Betriebs- und Heizkostenabrechnungen aus der Zeit vor Beginn dieses Vertrages. Dies betrifft auch Gewährleistungsansprüche aus der Zeit vor Beginn dieses Vertrages.
2.6. Betreuung und Überwachung von Umbauten, Ausbauten, Modernisierung und Größere Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahamen ab 1. 000,00 Euro brutto im Einzelfall.
2.7. Sonstige Sonderaufträge
3. Mietkonto und Zahlungsverkehr 
Der Mietverwalter richtet zu Lastend es Eigentümers ein von seinem Vermögen separat geführtes Konto für das Mietinkasso des Eigentümers und die Bewirtschaftung des Objektes ein. 

Der Verwalter haftet nicht für Mietausfall Miete und sonstige Verbindlichkeiten des Mieters können deshalb nur bei rechtzeitigem Zahlungseingang an den Eigentümer
weitergeleitet werden. Überschussbeträge werden ggf. unter Berücksichtigung der künftigen Zahlungsverpflichtungen bis zum 15.d es Folgemonats auf folgendes Konto
des Eigentümers überwiesen:

Bank______________________________ BLZ_______________ Konto-Nr._____________________________________
Der Verwalter ist berechtigt, alle Forderungen nach Ziffer 4. und 5. dieses Vertrages aus eingehenden Miete einzubehalten und zu verrechnen.
4. Verwaltungsgebühren
4.1. Vergütung der Leistungen nach Ziffer1 . dieses Vertrages Der Mietverwalter erhält als Entgelt für die unter Ziffer1. Genannten Tätigkeiten( außer 1.6.,letzter Satz) eine monatlich im Voraus zu bezahlende Gebühr von € zzgl. der gesetzliche Mehrwertsteuer (je Einheit pro Monat).
Für Um- und Ausbauten/ Modernisierungsmaßnahmen bzw. Instandsetzung bzw. Instandhaltung über 1.000,00€ Schlussrechnungssumme erhält der Verwalte 5 %
der Schlussrechnungssumme.
Für Mieterhöhungen nach 2 .1. dieses Vertrages erhält der Verwalter 20% des Jahreserhöhungsbetrages, mindestens aber 10,00 € pro Mieterhöhung und pro
Wohnung, Gewerbe oder Garage/Stellplatz. Soweit der Verwalter die Vermietungen nach 2 .2. dieses Vertrages ohne Einschaltung eines Maklers übernimmt, erhält er
dafür nach Abschluss des Mietvertrages zwei Nettokaltmieten. Die Kosten für Rechtsanwälte, Makler, Gutachter oder sonstige hinzuzuziehende
Fachleute, der Inserierung, der Auskunftseinholung bei einer Detektei, Gerichtskosten und die Auslagen des Mietverwalters für Porto, Telefon und
Fotokopien gehen zu Lasten des Eigentümers. Die Daten der Verwaltung werden gegenwärtig zentral durch die Aareon GmbH
verarbeitet.
Der Eigentümer tritt bezüglich des Verwaltungsobjektes diesen Datenverarbeitungsvertrag ein und übernimmt die Datenverarbeitungsgebühr gegenwärtig monatlich
1,38 € pro Wohnung/Gewerbe zzgl. MwSt.
0,44€ pro Garage/Stellplatz zzgl. MwSt.
Der Verwalter kann säumigen Schuldnern (Mietern) Mahnkosten in Rechnung
stellen, und zwar in Höhe von 5,00 € für die erste Mahnung und in Höhe von 10,00€
für jede weitere Mahnung. Die Mahnkoste fließen dem Verwalter zu.
4.2. Vergütung weiterer Leistung nach Ziffer 2 . dieses Vertrages
Soweit nicht vorstehende etwas anderes benannt ist, werden Leistungen nach Ziffer2
dieses Vertrages wie folgt vergütet:
1. ) Geschäftsführe Prokuristen Stundensatz: 60,00 €
2.) Sachbearbeiter Stundensatz: 40,00 €
3.) Auszubildende Stundensatz: 20,00 €
4.) km-Geld pro gefahren Kilometer 0,34 €
5.) Fotokopierkosten je. Stck. 0.25 €
Diese Sätze können vom Mietverwalter einseitig im Rahmen der allgemeinen Kostenerhöhungen nach den Bestimmungen der Tarifverträge der Wohnungswirtschaft werden.
Zu allen Vergütungen entsprechen Punkt 4. dieses Vertrages ist zusätzlich die gesetzliche Mehrwertsteuer zu entrichten. 

5. Instandhaltung und Instandsetzung des Objektes 
Für Reparaturen ist der Verwalter berechtigt, im Namen des Eigentümer Aufträge bis
zu einem Kostenvolume von 500,00 € im Einzelfall ohne vorherige Zustimmung des Eigentümers auszulösen. Diese Kostenobergrenze entfällt, wenn wegen Gefahr im
Verzuge Sofortmaßnahmen erforderlich sind.
Der Eigentümer verpflichtet sich, für ausreichende Kontodeckung zu sorgen, falls die
Eingehenden Mieten die Bewirtschaftungskosten nicht decken.
6. Laufzeit und Kündigung des Vertrages
6.1. Der Eigentümer überträgt dem Verwalter vom 00.00.2013 bis 31.00.0000 die
Verwaltung des Objekts.
6.2. Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich stillschweigend um ein Kalenderjahr, wenn der Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf von einer der beiden
Seiten durch eingeschriebenen Brief gekündigt wird. Es ist vereinbart, dass der Vertrag während dieser Laufzeit nur aus wichtigem Grund gekündigt werden kann.
Als wichtigen Grund gilt auch der Verkauf der Wohnanlage.
6.3. Der Verwalter ist von den Beschränkung des § 181 BGB befreit und ermächtigt, Untervollmacht an Dritte zu erteilen.
7. VerwaltervoIlmacht:
Der Eigentümer bevollmächtigt den Verwalter unter ausdrückliche Befreiung von dem Vorschriften des § 181 BGB, alle Rechtsgeschäfte vorzunehme und verbindlich
Erklärungen abzugebend, die das Verwaltungsobjekt betreffen, der Verwalter vertritt den Eigentümer gegenüber Mietern, Behörden, Grundpfandgläubiger und sonstigen
Dritten, soweit diese Angelegenheiten das Objekt betreffen. Der Verwalter ist befugt, Mieten, Nebenkosten oder sonstige Forderungen bezüglich
des Verwaltungsobjektes in eigenem Namen für Rechnung des Eigentümers gerichtlich geltend zu machen. Eine entsprechend Prozessführungsbefugnis wird hier
mit erteilt.
Der Verwalter kann geeigneten Dritten Verwaltungsaufgaben eine, s ich aus diesem Vertrag ergeben, übertragen oder Untervollmachten erteilen. Er kann den
Eigentümer ins besonders bei Rechtsstreitigkeiten durch Anwälte seiner Wahl vertreten lassen. Der Eigentümer ist verpflichtet, dem Verwalter auf Verlangen eine
gesonderte Vollmachtsurkunde diesem Umfang auszustellen.
8. Akten
Der Eigentümer verpflichtet sich, sämtliche, das Verwaltungsobjekte betreffenden Akten, insbesondere Mietverträge, Rechnungen, Pläne, Versicherungsurkunden und
amtliche Bescheide dem Verwalter zu übergeben.
Der Verwalter verpflichtet sich zur sorgsamen Aufbewahrung dieser Unterlagen sowie zur geordneten Aufbewahrung aller während des Verwaltungszeitraums
anfallenden Akten, Korrespondenz und Beleg, soweit er diese nicht bereits während des Verwaltungszeitraums dem Eigentümer übersendet.
9. Haftung des Verwalters
Der Verwalter hat seine Aufgaben mit der Sorgfalt eines erfahrenen und fachkundigen Verwalters zu erfüllen und aller mit seiner Tätigkeit zusammenhängenden Rechtsvorschriften zu beachten.
Der Verwalter ist verpflichtet, eine Vermögensschadenhaftpflichtversichung mit einer Versicherungssumme von 50.000,00 € abzuschließen, wobei sich seine Haftung auf Diese Summe sowie auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt!
Sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag verjähren am Ende des zweiten Jahres nach ihrem Entstehen.
10 . Schlussbestimmungen:
Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.
Änderungen dieses Vertrages bedürfen immer der Schriftform. Auch die Aufhebung diese Schriftformklausel bedarf der Schriftform.
Der Eigentümer wurde informiert, dass zur Verwaltung des Objektes auch personenbezogene Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert
Werden und zwar ausschließlich solche, die zur ordnungsgemäßen Verwaltung Notwendig sind. Der Eigentümer stimmt dem zu.
Der Eigentümer erklärt verbindlich, zum Abschluss dieses Mietvenverwaltervertrages von etwaigen Miteigentümer oder sonstigen Mitberechtigten bevollmächtig zu sein.
Sollten eine oder mehrere der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt dann die gesetzliche Regelung ein.

Hannover, den                                                                                                           Hannover, den
 
 
 
 
 
 
Für die FIRMA                                                                                                            Für den Eigentümer
Lindener Hausverwaltung und Facilitymanagement
Fössestr. 51
30451 Hannover